Zu den vereinbarten Tätigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität der zu betreuenden Person gehören im Einzelnen:
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
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Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung
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Die Zubereitung von Speisen
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Das alltägliche Geschirr-Spülen
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Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
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Das Aufrechterhalten der Sauberkeit und Ordnung in den benutzten Zimmern/Räumen der zu betreuenden Person (Garage, Heizräume, Keller, Speicher sowie Tätigkeiten in Außengebäuden sind ausgeschlossen und bedürfen der Zustimmung des DLs. Das gleiche gilt für das Fensterputzen.)
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Die Pflege der Zimmerpflanzen
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Im Bereich des Ausübens alltäglicher Aktivitäten:
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Die Begleitung bei Spaziergängen
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Die Unterstützung beim Ausüben von Hobbys und Freizeitbeschäftigungen
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Die Begleitung zu Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte, Familienfeste)
Im Bereich der Grundpflege:
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Die Körperpflege (u.a. Waschen/Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
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Das Mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
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Die Mobilität (u.a. einfache Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett- Gehen, An- und Auskleiden, ggf. Unterstützung beim Gehen/Stehen/Treppensteigen)
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Die Begleitung bei Arztbesuchen
Ausdrücklich ausgenommen von den Leistungen sind:
Garten- und professionelle Reinigungsdienstleistungen, Schneeräumung, Heizen in Ofen und Kaminen, Feldarbeiten sowie medizinische Behandlungspflege (wie zum Beispiel Injektionen, Wunderversorgung, Medikamentenzusammenstellung, etc.).