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Maniküre

Zu den vereinbarten Tätigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität der zu betreuenden Person gehören im Einzelnen:

 

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung

  • Die Zubereitung von Speisen

  • Das alltägliche Geschirr-Spülen

  • Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

  • Das Aufrechterhalten der Sauberkeit und Ordnung in den benutzten Zimmern/Räumen der zu betreuenden Person (Garage, Heizräume, Keller, Speicher sowie Tätigkeiten in Außengebäuden sind ausgeschlossen und bedürfen der Zustimmung des DLs. Das gleiche gilt für das Fensterputzen.)

  • Die Pflege der Zimmerpflanzen

  • Im Bereich des Ausübens alltäglicher Aktivitäten:

  • Die Begleitung bei Spaziergängen

  • Die Unterstützung beim Ausüben von Hobbys und Freizeitbeschäftigungen

  • Die Begleitung zu Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte, Familienfeste)

 

Im Bereich der Grundpflege:

  • Die Körperpflege (u.a. Waschen/Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)

  • Das Mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung

  • Die Mobilität (u.a. einfache Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett- Gehen, An- und Auskleiden, ggf. Unterstützung beim Gehen/Stehen/Treppensteigen)

  • Die Begleitung bei Arztbesuchen

 

Ausdrücklich ausgenommen von den Leistungen sind:

Garten- und professionelle Reinigungsdienstleistungen, Schneeräumung, Heizen in Ofen und Kaminen, Feldarbeiten sowie medizinische Behandlungspflege (wie zum Beispiel Injektionen, Wunderversorgung, Medikamentenzusammenstellung, etc.).

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